AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:
Digital Media Development
1- Gültigkeit der Bedingungen
Wesentlicher Bestandteil des Vertrags sind die folgenden Bedingungen, deren Gültigkeit der Kunde bei allen Rechtsgeschäften ausdrücklich anerkennt, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen.
2- Angebote und Preise
Unsere Angebote und Preise sind, soweit nicht explizit vereinbart, grundsätzlich freibleibend. Angebote bleiben 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Preise in Kostenvoranschlägen decken nur die darin aufgeführten Leistungen ab. Sie sind nur in schriftlicher Form verbindlich.
5- Vorleistungen / Fristen
Bei umfangreichen Projekten erarbeiten wir einen Projekt- bzw. Netzplan, in dem die Teilleistungen beider Vertragsparteien bis zur Fertigstellung des Projektes / Übergabe der Anlage fixiert werden. Dieser wird von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und ist Bestandteil des Vertrages. Alle vereinbarten Fristen können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde seine ihm obliegenden Pflichten vollständig und termingerecht erfüllt (z.B. vollständiges und rechtzeitiges Ausführen von Vorarbeiten, Beibringen von Dokumenten / Anzahlungen etc.) Kommt der Kunde mit einer Teilleistung in Verzug, wird dies im Projektplan vermerkt und wir dürfen alle darauf aufbauenden Fristen entsprechend verlängern, bis der Kunde seine Teilleistung erfüllt hat. Im übrigen sind wir berechtigt, die vereinbarten Termine um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, falls ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Schadenersatzansprüche gegen uns wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Leistung sind in diesem Falle ausgeschlossen.
6- Zahlungen
Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Die Gutschrift von Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages, an den wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzugs an eine Verzinsung in Höhe des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
7- Vertragsstörungen
Tritt der Kunde, ohne dass ihm hierfür ein gesetzlich anerkannter Rücktrittsgrund zur Seite steht, vom Vertrag zurück oder kommt er seiner Mitwirkungspflicht im Projekt nicht nach, so sind wir – nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist- berechtigt, unsererseits vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht uns eine Entschädigung für die von uns bereits erbrachten Leistungen zuzüglich einer Pauschale von 10 % der Auftragssumme für entgangenen Gewinn zu, soweit nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist. Etwaige Anzahlungen des Kunden werden mit einer Schadenersatzforderung verrechnet. Das Recht jeder Vertragspartei zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt davon unberührt.
8- Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Etwaige Anzahlungen werden zunächst mit Arbeitsaufwand, dann mit Wareneinsatz verrechnet.
9- Übergabe, Gewährleistung
Die fertiggestellte Anlage wird im Rahmen einer Abnahme- und Einweisungsprozedur übergeben, bei welcher der Kunde die Abnahme bestätigt. Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Übergabetermin schriftlich anzuzeigen. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Unmöglichkeit, unangemessener Verzögerung kann der Kunde nur Schadenersatzansprüche geltend machen, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt haben , ansonsten kann er lediglich Minderung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.